Recht und Technik

Energieausweis in Rheinland-Pfalz: Pflichten beim Verkauf


· 5 Minuten Lesezeit · AUGUSTA Pfalz GmbH

Ohne Energieausweis dürfen Sie Ihre Immobilie nicht inserieren. Das ist keine Empfehlung, sondern geltendes Recht: Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, welche Angaben in jeder Anzeige stehen müssen. Dieser Beitrag erklärt, welchen Ausweis Sie brauchen, was er kostet und welche Angaben in die Anzeige gehören.

Bedarf oder Verbrauch: welcher Ausweis?

Es gibt zwei Arten, und sie sagen Unterschiedliches aus.

Der Verbrauchsausweis beruht auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Er ist günstiger und schneller zu bekommen. Er beschreibt allerdings das Heizverhalten der Bewohner, nicht die Qualität des Gebäudes. Ein sparsames Rentnerehepaar im ungedämmten Haus erzeugt einen erstaunlich guten Wert.

Der Bedarfsausweis rechnet das Gebäude durch: Bauteile, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Er ist teurer, dafür aussagekräftig und unabhängig davon, wer im Haus wohnt.

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor dem 1. November 1977 gebaut und seither nicht auf den damaligen Wärmeschutzstandard gebracht wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Das trifft in der Südwestpfalz einen großen Teil des Bestands.

Diese Angaben müssen in jede Anzeige

Sobald Sie inserieren, gehören nach § 87 GEG diese Punkte in die Anzeige:

  • Art des Ausweises: Bedarf oder Verbrauch
  • Energiekennwert in kWh pro Quadratmeter und Jahr
  • Wesentlicher Energieträger der Heizung, also Gas, Öl, Strom, Fernwärme oder Holz
  • Baujahr des Gebäudes nach Energieausweis
  • Energieeffizienzklasse von A+ bis H

Fehlt eine dieser Angaben, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Teurer wird es meist durch Abmahnungen von Mitbewerbern.

Was er kostet und wie lange er gilt

Ein Verbrauchsausweis liegt üblicherweise im niedrigen dreistelligen Bereich, ein Bedarfsausweis darüber, weil das Gebäude aufgenommen werden muss. Beide gelten zehn Jahre ab Ausstellung.

Prüfen Sie zuerst, ob noch ein gültiger Ausweis existiert. Viele Eigentümer haben beim eigenen Kauf einen bekommen und ihn abgeheftet. Wurde seither weder gedämmt noch die Heizung getauscht, können Sie ihn weiter verwenden.

Wer ihn ausstellen darf

Ausstellungsberechtigt sind unter anderem Architekten, Bauingenieure, Schornsteinfeger sowie Handwerksmeister der einschlägigen Gewerke mit entsprechender Fortbildung. In der Region finden Sie Energieberater über die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und über die Energieagentur des Landes.

Achten Sie auf die Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik. Ohne sie ist der Ausweis nicht gültig, und Billiganbieter im Netz liefern gelegentlich Papiere ohne diese Nummer.

Der Ausweis beim Besichtigungstermin

Sie müssen den Ausweis dem Interessenten unaufgefordert bei der Besichtigung vorlegen. Spätestens bei Vertragsabschluss übergeben Sie das Original oder eine Kopie. Beides sollten Sie sich quittieren lassen, denn im Streitfall müssen Sie es beweisen.

Was ein schlechter Wert für den Preis bedeutet

Klasse F, G oder H schrecken heute nicht mehr generell ab, weil ein großer Teil des Bestands dort liegt. Käufer rechnen aber genau: Sie kalkulieren die Kosten für Heizungstausch und Dämmung und ziehen sie vom Kaufpreis ab. Wer selbst saniert und dann verkauft, bekommt selten den vollen Gegenwert zurück.

Sinnvoller ist meist die ehrliche Rechnung: den schlechten Wert offenlegen, die notwendigen Maßnahmen benennen und den Preis entsprechend ansetzen. Käufer, die selbst sanieren, gestalten ohnehin lieber nach eigenem Geschmack.

Stand: 06.09.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Fall sprechen Sie bitte mit Ihrem Notar, Steuerberater oder Anwalt.

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