Grunderwerbsteuer und Kaufnebenkosten: Rheinland-Pfalz und Saarland im Vergleich
Zwischen Homburg und Zweibrücken liegen 20 Kilometer und 1,5 Prozentpunkte Grunderwerbsteuer. Wer an der Landesgrenze kauft, sollte die Nebenkosten beider Länder kennen. Dieser Beitrag rechnet vor, was beim Immobilienkauf in Rheinland-Pfalz und im Saarland zusätzlich zum Kaufpreis anfällt.
Die Grunderwerbsteuer im Vergleich
| Bundesland | Steuersatz | Bei 300.000 € Kaufpreis |
|---|---|---|
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 15.000 € |
| Saarland | 6,5 % | 19.500 € |
Der Unterschied beträgt bei diesem Kaufpreis 4.500 Euro. Das ist kein Grund, den Wohnort zu wechseln, aber es gehört in die Finanzierungsplanung. Die Steuer wird nach dem Notartermin fällig, und ohne ihre Zahlung stellt das Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ohne die wiederum gibt es keinen Eigentumsübergang im Grundbuch.
Alle Kaufnebenkosten im Überblick
Rechnen Sie in Rheinland-Pfalz mit ungefähr 8 bis 11 Prozent des Kaufpreises, im Saarland mit 9,5 bis 12,5 Prozent:
- Grunderwerbsteuer: 5 % in Rheinland-Pfalz, 6,5 % im Saarland
- Notar und Grundbuch: zusammen etwa 1,5 bis 2 %, gesetzlich geregelt und nicht verhandelbar
- Maklerprovision: bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten nach § 656c BGB, wenn beide Seiten beauftragen
Was Sie legal aus der Bemessungsgrundlage nehmen können
Die Grunderwerbsteuer fällt auf den Kaufpreis für Grundstück und Gebäude an. Bewegliches Inventar zählt nicht dazu. Wenn Einbauküche, Markise, Gartenhaus oder Sauna mitverkauft werden, listen Sie diese Gegenstände im Kaufvertrag getrennt mit einem realistischen Zeitwert auf.
Der angesetzte Wert muss dem tatsächlichen Zeitwert entsprechen. Eine zehn Jahre alte Küche mit 40.000 Euro anzusetzen, fällt beim Finanzamt auf. Bei Beträgen über etwa 15 Prozent des Kaufpreises schaut das Finanzamt regelmäßig genauer hin.
Auch eine übernommene Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen mindert die Bemessungsgrundlage, wenn sie im Vertrag beziffert wird.
Wann keine Grunderwerbsteuer anfällt
- Erwerb durch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
- Erwerb in gerader Linie, also von Eltern, Großeltern oder Kindern
- Grundstücke unter einem Wert von 2.500 Euro
- Erwerb von Todes wegen oder durch Schenkung, dort greift stattdessen das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Geschwister sind ausdrücklich nicht befreit. Wer das Elternhaus vom Bruder abkauft, zahlt die volle Steuer.
Ein Rechenbeispiel aus der Region
Ein Reihenendhaus in Zweibrücken für 300.000 Euro, Einbauküche mit 8.000 Euro getrennt ausgewiesen:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kaufpreis Immobilie | 292.000 € |
| Grunderwerbsteuer 5 % | 14.600 € |
| Notar und Grundbuch, rund 1,8 % | 5.400 € |
| Einbauküche, steuerfrei | 8.000 € |
| Gesamt ohne Provision | 320.000 € |
Ohne die getrennte Ausweisung der Küche wären es 400 Euro mehr Steuer gewesen.
Wichtig für die Finanzierung
Banken finanzieren die Nebenkosten in der Regel nicht mit. Sie müssen also aus Eigenkapital kommen. Wer 300.000 Euro Kaufpreis plant, sollte in Rheinland-Pfalz rund 25.000 bis 30.000 Euro zusätzlich bereithalten, im Saarland entsprechend mehr.
Stand: 05.09.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Fall sprechen Sie bitte mit Ihrem Notar, Steuerberater oder Anwalt.
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