Der Notartermin beim Immobilienkauf: Ablauf und Fristen
Der Notartermin dauert eine knappe Stunde und wirkt für die meisten Beteiligten wie eine Formalie. Er ist der Moment, in dem alles rechtlich verbindlich wird. Dieser Beitrag beschreibt, was vorher passiert, was im Termin geschieht und was danach kommt.
Wer den Notar aussucht
Üblicherweise der Käufer, weil er die Kosten trägt. Der Notar ist keine Partei, sondern zur Neutralität verpflichtet. Er berät beide Seiten und vertritt keine. Wer eine Interessenvertretung braucht, holt sich zusätzlich einen Anwalt.
In der Region finden Sie Notare in Pirmasens, Zweibrücken, Kaiserslautern und Landstuhl. Die Gebühren sind bundesweit im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und überall gleich. Sie können also nach Erreichbarkeit und Terminlage auswählen.
Vor dem Termin: die 14-Tage-Frist
Der Entwurf des Kaufvertrags muss Verbrauchern mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen. Diese Frist ist kein Vorschlag, sie soll Ihnen Zeit zum Lesen geben.
Nutzen Sie sie. Prüfen Sie:
- Namen, Anschriften, Grundstücksbezeichnung und Flurstücknummer
- Kaufpreis, Zahlungstermin und Fälligkeitsvoraussetzungen
- Übergabetermin und Übergang von Nutzen und Lasten
- Welches Inventar mitverkauft wird und zu welchem Wert
- Regelungen zu bekannten Mängeln
- Welche Rechte im Grundbuch gelöscht und welche übernommen werden
Fragen Sie den Notar vorab schriftlich, was Sie nicht verstehen. Das ist unangenehm und deutlich billiger als eine Klausel, die Sie erst nach dem Einzug begreifen.
Der Gewährleistungsausschluss
Fast jeder Kaufvertrag über eine gebrauchte Immobilie schließt die Sachmängelhaftung aus. Das ist üblich und rechtlich zulässig. Es bedeutet: Was Sie nach dem Kauf entdecken, ist Ihr Problem.
Zwei Ausnahmen bleiben. Der Verkäufer haftet weiter für arglistig verschwiegene Mängel und für Eigenschaften, die er ausdrücklich zugesichert hat. Deshalb gehört alles, was Ihnen der Verkäufer mündlich versprochen hat, in den Vertrag. Was nicht drinsteht, gilt im Streitfall als nicht gesagt.
Im Termin
Der Notar verliest den gesamten Vertrag. Das ist Pflicht und dauert je nach Umfang 30 bis 60 Minuten. Unterbrechen Sie, sobald etwas unklar ist. Änderungen sind bis zur Unterschrift möglich, danach nicht mehr.
Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit. Ohne Ausweis keine Beurkundung.
Was danach passiert
- Auflassungsvormerkung. Der Notar lässt sie ins Grundbuch eintragen. Sie sichert Ihren Anspruch auf Eigentumsübertragung und verhindert, dass das Objekt zwischenzeitlich anderweitig verkauft oder belastet wird.
- Löschungsunterlagen. Alte Grundschulden werden zur Löschung vorbereitet.
- Fälligkeitsmitteilung. Erst wenn alle Voraussetzungen vorliegen, fordert der Notar Sie zur Zahlung auf. Zahlen Sie keinen Cent vorher, auch nicht auf Bitten des Verkäufers.
- Grunderwerbsteuer. Das Finanzamt setzt sie fest, Sie zahlen, das Finanzamt stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
- Eigentumsumschreibung. Erst jetzt sind Sie Eigentümer im Grundbuch. Zwischen Beurkundung und Umschreibung vergehen häufig zwei bis vier Monate.
Die Übergabe
Sie erfolgt meist nach Zahlungseingang. Machen Sie ein Übergabeprotokoll mit:
- Zählerständen für Strom, Gas, Wasser, jeweils mit Zählernummer und Foto
- Anzahl der übergebenen Schlüssel, nach Schließungen getrennt
- Zustand der Räume, bei Bedarf mit Fotos
- Übergebene Unterlagen: Bedienungsanleitungen, Wartungsnachweise, Baupläne
Beide Seiten unterschreiben. Dieses Blatt Papier verhindert die meisten Streitigkeiten, die nach dem Einzug entstehen.
Was Sie danach erledigen
Ummeldung beim Einwohnermeldeamt, Anmeldung bei Stadtwerken und Grundbesitzabgaben, Gebäudeversicherung auf Sie umschreiben oder neu abschließen, Schornsteinfeger informieren. Die Gebäudeversicherung geht bei einem Verkauf kraft Gesetzes auf den Käufer über, Sie können sie aber innerhalb eines Monats kündigen.
Stand: 08.09.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Fall sprechen Sie bitte mit Ihrem Notar, Steuerberater oder Anwalt.
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